Arbeitskleidung: Informatives zu Bedarf und Kostenübernahme

Veröffentlichungsdatum: 29.09.2020

Arbeitskleidung: Informatives Zu Bedarf Und Kostenübernahme Blogbeitrag
Portrait: Arbeitskleidung: Informatives zu Bedarf und Kostenübernahme, Blogbeitrag auf Lehrlingsportal.at - „voltamax“ – Pixabay

Die Beschaffung der Arbeitskleidung bietet immer wieder Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer muss Arbeitshosen, Schuhwerk und Co. bezahlen, was müssen Angestellte tragen und wo ist eine spezielle Schutzausrüstung nötig? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber. Mach dich schlau!

Arbeitskleidung wird nicht immer gestellt

Beim Thema Arbeitskleidung muss zwischen Bekleidung ohne und mit Schutzfunktion unterschieden werden. Zunächst zur allgemeinen Berufskleidung ohne Relevanz hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften. Generell gibt es viele Branchen und Berufe, in denen eine individuelle Garderobe sinnvoll ist oder sogar vorausgesetzt wird. Während beispielsweise Bankkaufleute vielerorts elegante Kleidung in bestimmten Farben tragen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, stehen bei Angestellten im Garten- und Landschaftsbau strapazierfähiges Material und Bewegungsfreiraum im Vordergrund. Besteht für einen Beruf keine gesetzliche Vorschrift zum Tragen einer Arbeitsschutzkleidung und der Arbeitgeber schreibt im Arbeitsvertrag nichts Konkretes zur gewünschten Garderobe vor, liegt es in deinem eigenen Ermessen, ob du Berufskleidung nutzt. In diesem Fall bist du selbst für die Beschaffung verantwortlich.

Wo finde ich Arbeitskleidung, wenn ich sie selbst besorgen muss?

Willst du beispielsweise deine Privatkleidung vor Verschmutzungen schützen, was in vielen handwerklichen Berufen ratsam ist, sind Fachhändler für robuste Berufsbekleidung ideale Bezugsquellen. Unter anderem findest du beim Markenhersteller engelbert strauss eine vielfältige Auswahl von Latzhose bis Regenjacke. Im Onlineshop für Kunden aus Österreich kannst du Arbeitskleidung für diverse Einsatzzwecke bestellen. Im Handwerk sind beispielsweise funktionale Arbeitshosen mit praktischen Taschenkonstruktionen zum Verstauen von Werkzeug erhältlich.

Tipp: Hast du Arbeitskleidung selbst gekauft, kannst du womöglich Steuern sparen. Branchenspezifische Arbeitskleidung, die nicht in der Freizeit getragen werden kann, lässt sich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das kann zum Beispiel der Blaumann sein. Auch Reinigungskosten für derartige Textilien können sich steuermindernd auswirken. Warum du allerdings einen Blick auf die Werbungskostenpauschale werfen solltest, verdeutlichen die Erläuterungen zu Werbungskosten auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Grundsätzlich solltest du bei der Beschaffung folgende Faktoren beachten:

  • Qualität: Hochwertige Arbeitskleidung ist zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis zu haben. Aufgrund ihrer hohen Lebensdauer sparst du gegenüber minderwertigen Alternativen langfristig. Achte auf robuste sowie pflegeleichte Materialien, damit du Schmutz komfortabel entfernen kannst. Auch die Verarbeitung muss stimmen.
  • Passform: Gerade in Berufen, wo du dich täglich viel bewegen musst, ist eine bedarfsgerechte Passform entscheidend. Schlechtsitzende Textilien können sogar Unfälle begünstigen, wenn du beispielsweise beim Gehen oder Treppensteigen eingeschränkt bist.
  • Farben: Du magst es gern bunt und farbenfroh? Dein Arbeitgeber kann das ganz anders sehen. Womöglich stößt du mit deiner Farbauswahl auf Kritik, weil die Nuancen nicht mit dem Unternehmen vereinbar sind. Halte vor dem Kauf mit deinem Vorgesetzten Rücksprache, um Konflikten vorzubeugen.
  • Funktion: Ob verdeckte Reißverschlüsse für Arbeiten an kratzempfindlichen Oberflächen, integrierter Knieschutz oder wasserdichte Oberfläche für Aufgaben im Freien – Arbeitskleidung wird mit vielen praktischen Funktionen hergestellt. Achte auf Eigenschaften, die den Ansprüchen deines Jobs genügen!

Sicherheitskleidung: Wann muss der AG Kleidung stellen?

Sobald ein Arbeitgeber in Betriebsvereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag das Tragen bestimmter Kleidungsstücke vorschreibt, muss er diese entweder mit dem Gehalt verrechnen, dem Arbeitnehmer komplett stellen oder selbst beschaffen.

Keinerlei Spielraum für Diskussionen bleibt bei Arbeitsschutzkleidung. Anders als bei gewöhnlicher Arbeitskleidung dient die Schutzausrüstung dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Rechtsgrundlagen sind dahingehend das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Verordnung Persönlichen Schutzausrüstung (PSA-V), die seit Mai 2014 gilt. In einer Publikation zur PSA erklärt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend – Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat: „Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind von den Arbeitgeber/innen auf ihre Kosten am Ort der Gefahr zur Verfügung zu stellen, wenn Gefahren nicht durch andere Schutzmaßnahmen (technisch oder arbeitsorganisatorisch) vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.“ Machst du also eine Ausbildung in einem Beruf, der eine PSA gesetzlich vorschreibt, musst du nicht für die Kosten aufkommen.
Eine PSA kann aus unterschiedlichsten Elementen bestehen:

  • Kfz-Mechatroniker: Sind aufgrund beruflicher Tätigkeiten beispielsweise Verletzungen der Füße denkbar, müssen Berufstätige spezielle Sicherheitsschuhe tragen. Sie zeichnen sich durch einen robusten Zehenschutz aus, der vor mechanischen Einwirkungen schützt. Weitere Ausstattungsmerkmale sind durchtrittsichere und kraftstoffresistente Sohlen.
  • Maler- und Lackiererhandwerk: Beim Verarbeiten vieler Farben und Lacke werden die Atemwege gefährdet. Atemschutzmasken verhindern gesundheitliche Folgen.
  • Straßenbau: Bist du hingegen starker Lärmbelastung ausgesetzt, dient ein Gehörschutz der Entlastung deiner Ohren.
  • Wald- und Forstwirtschaft: Hier beugen wiederum Schnittschutzhosen Verletzungen an den Beinen durch Kettensägen vor.

Verpflichtend ist für dich das ordnungsgemäße Tragen der PSA. Tust du das nicht, drohen Abmahnung oder Kündigung. Die gewissenhafte Nutzung ist in deinem eigenen Interesse. Schließlich kann die Unfallversicherung die Zahlung bei Missachtung der Arbeitsschutzvorschrift im Ernstfall verweigern.

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