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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Klavierbauer / Klavierbauerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Klavierbauer / Klavierbauerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 590€, im 2. Lehrjahr 740€, im 3. Lehrjahr 910€ und im 4. Lehrjahr 1.020€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Klavierbauer / zur Klavierbauerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.540€ bis 1.720€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Klavierbauer / Klavierbauerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Klavierbauer / einer ausgelernten Klavierbauerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Klavierbauer / Klavierbauerinnen können beispielsweise zu Abteilungs-, Werkstätten- und VerkaufsleiterInnen aufsteigen. Meist ist das nur in großen Betrieben möglich, generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Klaviermacher” (verbundenes Handwerk) ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Klavierbauer bekannt.