Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Reifen- und Vulkanisationstechniker / Reifen- und Vulkanisatinstechnikerin der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Reifen- und Vulkanisationstechniker / Reifen- und Vulkanisationstechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Vulkaniseurgewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 554€, im 2. Lehrjahr 758€, im 3. Lehrjahr 963€ und im 4. Lehrjahr 1.282€.
Die chemische, Kunststoff verarbeitende und pharmazeutische Industrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 898€, im 2. Lehrjahr 1.123€, im 3. Lehrjahr 1.347€ und im 4. Lehrjahr 1.572€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Reifen- und Vulkanisationstechniker / zur Reifen- und Vulkanisationstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.690€ bis 1.890€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Reifen- und Vulkanisationstechniker / Reifen- und Vulkanisationstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Reifen- und Vulkanisationstechniker /einer ausgelernten Reifen- und Vulkanisationstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Qualifizierte Arbeitskräfte können zu VorarbeiterInnen, KundendienstleiterInnen, WerkmeisterInnen und AbteilungsleiterInnen aufsteigen.. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Gewerbe “Vulkaniseur” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise.