Home Lehrberufe Reinigungstechniker
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Reinigungstechniker / -technikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Reinigungstechniker / -technikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger-Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 734€, im 2. Lehrjahr 918€, im 3. Lehrjahr 1.120€.
Die MUNGOS Sicher und Sauber GmbH u. Co KG der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin ebenfalls im 1. Lehrjahr 734€, im 2. Lehrjahr 918€, im 3. Lehrjahr 1.120€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Reinigungstechniker / zur Reinigungstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.750€ bis 1.950€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Reinigungstechniker / -technikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Reinigungstechniker / einer ausgelernten Reinigungstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Mit entsprechender Weiterbildung können Reinigungstechniker /-technikerinnen zu Objektbetreuer / Objektbetreuerinnen aufsteigen. Als solche führen sie eigene Teams. Außerdem können sie zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen und MeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In ihrem Beruf sind Reinigungstechniker / -technikerinnen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Das kann Umweltschutzmaßnahmen, neue Reinigungsverfahren und -geräte, Mikrobiologie oder Arbeitsschutz betreffen.
Als Reinigungstechniker / -technikerin mit Lehrabschlussprüfung kannst du nach Ablegung der Meisterprüfung ein Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsunternehmen selbstständig führen. Ohne Meisterprüfung musst du dafür eine ununterbrochene einschlägige Tätigkeit als Unselbstständiger / Unselbstständige nachweisen, wobei die Dauer mindestens fünf Jahre betragen muss. Wenn du bereits einschlägig selbstständig tätig warst oder als BetriebsleiterIn beschäftigt, dann reichen mindestens drei Jahre.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Reinigungstechniker bekannt.
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