Lehrlingseinkommen / Lehrlingsentschädigung

Lehre beim Stanglwirt
Lehre bei Lidl
Lehre bei Eduscho>
Lehre bei Kühne und Nagel
Lehre bei CuA
Lehre bei Kühne und Nagel
Lehre beim Stanglwirt
Lehre bei Lidl
Lehre bei Eduscho>

Tools

Teilen auf Facebook
Teilen auf Twitter
Teilen auf Whatsapp
Teilen per E-Mail

Lehrlingseinkommen / Lehrlingsentschädigung

Jeder Lehrling erhält neben der Ausbildung auch einen Lohn in Form einer Lehrlingseinkommens (vorher Lehrlingsentschädigung). Diese wird durch den Kollektivvertrag* festgelegt, erhöht sich jedes Lehrjahr und wird je nach Branche und Firmenstandort ausbezahlt. Das heißt, das Gehalt, das im Kollektivvertrag steht, muss dir gezahlt werden. Das nennt man kollektivvertragliche Mindestsätze.

*Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche, verbindliche Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern und regelt Rechte und Pflichten.

Das Lehrlingsentgelt wird entweder wöchentlich oder monatlich ausbezahlt und ist im Lehrvertrag festgelegt. Der Lohn wird dir 14 x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist.

Solltest du krank sein, ist das sofort deinem Ausbilder zu melden!

Wie setzt sich das Lehrlingseinkommen zusammen?

Auf deinem Lohnzettel findest du deine Brutto- und Nettobezüge (Gehalt).

Dein Bruttogehalt wird im Lehrvertrag vereinbart und ändert sich jedes Lehrjahr. Von deinem Bruttogehalt werden noch Sozialversicherung und Lohnsteuer (erst ab einer gewissen Höhe) abgezogen. Das Nettogehalt ist der Betrag, den du ausbezahlt bekommst.

Im Gehaltsrechner siehst du deinen festgelegten Mindestlohn. Diesen Betrag (je nach Lehrjahr und Bundesland) solltest auf jeden Fall bekommen.

Wenn du vorab wissen willst, was dir im Monat tatsächlich als Nettogehalt übrig bleibt, trage deine Lehrlingsentschädigung in den Brutto/Netto Rechner ein.

WhatsApp-Kanaleinladung

Entdecke blitzschnell neue Karrierechancen und spannende Networking-Möglichkeiten mit unserem WhatsApp-Kanal.

Kanal entdecken