Ausbildung bis 18 – Europäische Jugendgarantie

Veröffentlichungsdatum: 11.02.2015

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Das moderne Konzept der EU zur raschen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (Europäische Jugendgarantie).

Das Ziel der Europäischen Jugendgarantie sieht vor, arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von 4 Monaten ein akzeptables, hochwertiges Angebot zu machen, um die Arbeitslosenrate der unter 25-Jährigen möglichst rasch zu senken. Ihnen wird ein Arbeitsplatz, eine weiterführende Ausbildung oder auch eine Praktikumsstellen angeboten – je nach Situation und Bedürfnis der betreffenden Person.

Wie kann so etwas funktionieren?

Der Europäische Sozialfonds stellt EU-Mitgliedsstaaten mit einer hohen Jugendarbeitslosenquote 2014 und 2015 jeweils 6 Milliarden Euro zur Verfügung, um diese Quote merklich zu senken. Bislang haben 17 Mitgliedsstaaten ihre Jugendgarantie-Pläne bei der EU-Kommission eingereicht und bereits mit der Umsetzung begonnen.

Die EU-Jugendgarantie sorgt als Strukturreform für einen verbesserten Übergang von der Schule ins Berufsleben und als Sofortmaßnahme für die Steigerung der Beschäftigungsrate der EU-Bürger unter 25. Wichtig ist vor allem das rasche Umsetzen der beschlossenen Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen: Behörden, Arbeitsämter, Beratungs- und Förderstellen, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Generell wurde die Jugendgarantie EU-weit bereits im April 2013 beschlossen, man konzentrierte sich jedoch zuerst auf kleine Regionen am Kontinent, die mit einer besonders großen Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen hatten.

Die EU-Kommission unterstützt jeden einzelnen Mitgliedstaat individuell bei der Umsetzung der landesinternen Jugendgarantie, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Weiters ist sie bemüht, Praktikumsplätze auch innerhalb der EU zu vermitteln, um der Jugend einen größeren Bildungshorizont zu bieten.


Österreich und Finnland als Vorbild

Österreich gilt mit seinem Projekt AusBildung bis 18 europaweit als Vorreiter, da es ab dem Schuljahr 2016/17 die Bildungspflicht bis 18 einführen will. Damit soll allen österreichischen Jugendlichen bis 18 die Möglichkeit geboten werden, eine weitere Ausbildung nach der Pflichtschule zu absolvieren. Mit diesem Angebot werden besonders benachteiligte Jugendliche aufgefangen und individuell gefördert, um sie später ins Arbeitsleben zu integrieren.

Finnland lieferte mit seinem Plan bereits 2011 erste Erfolge. Einer Eurofound-Statistik kann entnommen werden, dass damals 83,5% der jungen Arbeitssuchenden innerhalb von 3 Monaten nach ihrer letzten Beschäftigung ein Job- oder Praktikumsangebot in Händen hielten.

Finnland reagiert äußerst schnell auf die Probleme der Jugendlichen und stellt individuelle Lösungen bereit. Mit dem Projekt wird vor allem jungen Menschen mit großen Startschwierigkeiten geholfen und somit die Jugendarbeitslosigkeit eingeschränkt.


Investition in die Zukunft

Noch ist es schwer, die Erfolge dieser Projekte in Zahlen dazustellen, da viele der Pläne noch nicht finalisiert wurden. Die Mitglieder sind jedoch zuversichtlich, dass die Ergebnisse in Zukunft viel mehr einspielen werden, als sie in ihrer Umsetzung kosten. Generell schätzt man, dass die Jugendgarantie europaweit jährlich ungefähr 21 Milliarden Euro kosten wird, das entspricht 0,22% des BIP.

Statistiken belegen aber auch, dass das Nichtstun der EU bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit jährlich zu geschätzten 153 Milliarden Euro (1,21% des BIP) an Mehrkosten führen wird. Nicht alle Maßnahmen benötigen ein großes Budget: eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der EU kann auch ohne große Geldmengen jedem Jugendlichen größere Möglichkeiten offenbaren.

Die EU-Kommission will mit der Initiative besonders jene erreichen, die aufgrund von sozialen oder persönlichen Umständen derzeit nicht in der Lage sind, eine bessere Ausbildung auf sich zu nehmen.

Durch eine Senkung der Jugendarbeitslosigkeit kurbeln die Staaten nicht nur ihre Wirtschaft an und investieren somit in die Zukunft, sondern steigern auch das Bildungsniveau im eigenen Land und sorgen für eine fundierte Ausbildung jedes einzelnen EU-Bürgers.

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