Ich bin dann mal weg – Auslandsaufenthalt während der Lehrzeit

Veröffentlichungsdatum: 29.01.2018

Junge Frau macht Selfie - Ausland
pixabay.com; Amílcar Vanden-Bouch, soyvanden

Eine neue Sprache, eine neue Kultur und neue Bekanntschaften: Ein Auslandsaufenthalt ist immer ein Gewinn und eine spannende Erfahrung. Hast du dir schon einmal überlegt, einen Teil deiner Lehrzeit  in einem anderen Land zu verbringen? Eine Lehre ist nämlich kein Hindernis. Im Gegenteil: Du kannst für einen Auslandsaufenthalt sogar Förderungen bekommen. Vielleicht hat dein Lehrbetrieb ja sogar eine Niederlassung in einem anderen Land? Das könnte eine Chance für dich sein. Frag´ doch einfach einmal nach.

In Zeiten der Vernetzung und Globalisierung sind Fachkräfte mit Arbeitserfahrung im Ausland am Arbeitsmarkt besonders gefragt. Nicht nur beruflich, auch privat kannst du von einer anderen Kultur und Sprache profitieren. Wer weiß, vielleicht hast du schon bald neue Freunde im Ausland. Auf jeden Fall wirst du durch deinen Auslandsaufenthalt eine unvergessliche Zeit erleben!

Welche Rahmenbedingungen musst du für einen Auslandsaufenthalt beachten?

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) sagt, dass Ausbildungszeiten im Ausland im Rahmen von bis zu vier Monaten pro Lehrjahr auf die Lehrzeit angerechnet werden können. Als Lehrling bist du während deines Aufenthalts sozialrechtlich abgesichert. Wenn du auf Wunsch deiner Ausbildungsstätte ins Ausland geschickt wirst, muss dir die Lehrlingsentschädigung von deinem Lehrbetrieb weiterhin bezahlt werden.

Wer kann dich bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes unterstützen?

Es gibt mehr Möglichkeiten als du vielleicht gedacht hast – und sie sind allesamt gar nicht kompliziert, weil du von den jeweiligen Organisationen bei der Planung, die für deinen Auslandsaufenthalt nötig ist, unterstützt wirst. Noch dazu kannst du unterschiedliche Förderungen für entstehende Kosten bekommen.

  • Auslandspraktikum

Der Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) organisiert geförderte Auslandspraktika für Lehrlinge im Rahmen von 4 – 6 Wochen. Du solltest dafür auf jeden Fall schon 16 Jahre alt sein und dein zweites Lehrjahr abgeschlossen haben. IFA erledigt die Organisation des Praktikums für dich und kümmert sich auch um Förderungen, du musst dich also nur bewerben. Wichtig für eine Förderung: Melde dich spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn bei IFA.

  • Austauschprogramm für Lehrlinge

Eine weitere Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt bietet eine Art „Tauschbörse“ für Lehrlinge, die Lehrlingen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg offen steht. Dein Lehrbetrieb kann unter www.xchange-info.net einen passenden Betrieb im Ausland für dich suchen. Das klappt schon ab dem zweiten Lehrjahr. Möglich sind alle angrenzenden Länder: gesamt Österreich, Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein oder das französische Elsass. Hier kannst du ebenfalls Förderungen in Anspruch nehmen und wirst bei der Lehrstellensuche von der Organisation unterstützt.

  • Unterstützung der EU

Die Europäische Union unterstützt den Auslandsaufenthalt von Lehrlingen über das Programm Erasmus. Du kannst Zuschüsse zu Kosten für Sprachkurse sowie für deine Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.

Hast du schon Lust bekommen, neue Erfahrungen im Ausland zu sammeln? Dann erkundige dich im Internet oder telefonisch bei den genannten Organisationen, sprich mit deinem Lehrherrn – und schon bald kann´s losgehen!

Viel Spaß bei deinem Auslandsaufenthalt!

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