Integrative Berufsausbildung

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2015

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Trotz Lernschwierigkeiten eine Lehre meistern!

Lernen fällt nicht jedem leicht. Eine Lehre mit Lernschwierigkeiten und/oder einer Behinderung zu absolvieren ist eine Meisterleistung und eine persönliche Spitzenleistung für jeden einzelnen.

Wer in Österreich sozial benachteiligt ist, unter Lernschwierigkeiten leidet oder eine Beeinträchtigung hat, bekommt in Österreich dennoch die Chance eine Lehrausbildung zu beenden. Diese Jugendlichen werden nicht alleine gelassen und vom AMS, dem Bundessozialamt und anderen Institutionen gefördert, denn jedem Jugendlichen wird eine Ausbildung bis 18 garantiert.

 

2 Ausbildungsvarianten

Junge Menschen, die die Herausforderung einer Lehre trotz Problemen annehmen, werden zwei Varianten angeboten:

Für alle, die zum Lernen mehr Zeit und Beistand brauchen, wurde die verlängerte Lehre ins Leben gerufen. Dabei wird die Lehrzeit um ein weiteres, in Ausnahmefällen auch um ein zweites Jahr verlängert. Auf diese Weise können Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten die Lehrabschlussprüfung schaffen.

Es besteht andererseits auch die Möglichkeit einer Teilqualifizierungslehre, bei der nur Teile des Lehrberufes erlernt werden. Die Lehrzeit wird individuell nach dem Können des Jugendlichen auf 1 bis 3 Jahre festgelegt. Am Ende der, in einem speziellen Ausbildungsvertrag festgehaltenen, Lehrzeit wird eine Abschlussprüfung mit dem Zertifikat der WKO abgelegt. Diese Regelungen sind im § 8b des Berufsausbildungsgesetz (BAG) seit September 2003 in Kraft.

Ob ein Lehrling für die integrative Berufsausbildung infrage kommt, untersucht die Beratungsstellen des AMS. Auskunft darüber gibt die Hotline des Bundessozialamtes.

 

Integrative Berufsausbildung (IBA) – was ist das?

Die integrative Berufsausbildung steht den angehenden Lehrlingen dann zur Verfügung, wenn sie

  • am Pflichtschulende einen sonderpädagogischen Bedarf in Anspruch genommen haben.
  • keinen bzw. keinen positiven Hauptschulabschluss vorweisen können.
  • durch eine Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beeinträchtigt sind.
  • keine Lehrstelle aus anderen Qualifizierungsproblemen finden (persönliche Vermittlungshindernisse).

Jeder dieser Schüler durchläuft beim Übertritt von der Schule in die Berufswelt ein Clearing-Verfahren. Dabei werden in Gesprächen mit den Jugendlichen, den Eltern und den Lehrern seine Fähigkeiten herausgefiltert. Das Clearing-Team hilft bei der Entscheidung, welche integrative Berufsausbildung in Anspruch genommen wird. Gemeinsam wird an einem Ausbildungsplan gearbeitet und die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten abgewogen. Die BeraterInnen unterstützen auch bei der Arbeitsplatzsuche.

 

Gemeinsam Ziele erreichen

Sobald eine Lehrstelle gefunden wurde, bekommt der frischgebackene Lehrling einen Assistenten oder Assistentin als fixen Ansprechpartner zur Seite gestellt. Dieser begleitet seinen Schützling während seiner Ausbildung und tritt als Vermittler zwischen Lehrling, Lehrherren und Berufsschule auf. Bei regelmäßigen Zusammenkünften werden Fragen, Wünsche und auch anfallende Probleme mit allen Beteiligten besprochen. In manchen Bundesländern wird bei größeren Lernschwierigkeiten ein sogenannter Job Coach durch das Bundessozialamt finanziert.

Für Lehrbetriebe, die eine integrative Berufsausbildung ermöglichen, stehen eine Reihe an Förderungen zur Verfügung:

  • Basisförderung, die nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt wird.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbünde)
  • Weiterbildung der AusbilderInnen
  • Nachhilfekurse für Lehrlinge auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

 

Mehr Informationen zur integrativen Berufsausbildung findet man unter

Integrative Berufsausbildung (IBA)

Informationen zur integrativen Berufsausbildung

Zusatzinformationen zur Behindertengleichstellung

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