Lehrling Werkstofftechnik / Wärmebehandlung (m/w/d)
Details zur Lehrstelle
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Branche: Maschinen / Kfz / Metall
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Beruf: Werkstofftechniker (mit MODULEN)
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Eintrittsdatum: 01.09.2023
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Offene Lehrstellen: 1
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Lehrdauer: 3 Jahre
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Wochenendarbeit: Nein
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Nachtarbeit: Nein
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Schnupperlehre: Ja
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Lehre mit Matura: Ja
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Ausbildungsstandort:Griesmühlstraße 10 4614 Marchtrenk, Oberösterreich
Jobbeschreibung
Unsere Innovationskraft ist die Härte.
Unser Miteinander ist herzlich!
Lust auf Technik? Wir, RÜBIG, sind breit aufgestellt: in den Bereichen Anlagen-, Härte- und Schmiedetechnik sind wir Profi und verlässlicher Partner für Kunden aus aller Welt. Ganz einfach ausgedrückt analysieren wir Metalle und überlegen uns, wie wir deren Eigenschaften verbessern können. Wir bauen außerdem die Anlagen, in denen wir die Metalle wärmebehandeln. Auf diese Weise bringen wir Metall für die Luftfahrtindustrie zum Fliegen oder bereiten den Werkstoff in der Medizintechnik für den Einsatz im menschlichen Körper auf.
Du begeisterst dich für:
- Fachausbildung mit Praxisbezug
- Arbeiten und Lernen im Tagesgeschäft
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten in verschiedenen Abteilungen
- Einsetzen und Anwenden geeigneter Technologien / Verfahren für den Wärmebehandlungsprozess
- Prüfen und Dokumentieren der Arbeitsabläufe
Du bringst mit:
- Guten Pflichtschulabschluss
- Technisches Interesse
- Handwerkliches Geschick
- Logisch, analytisches Denken
- Teamfähigkeit, Motivation und Eigeninitiative
Wir bieten dir:
- Lehre mit Matura
- Karrieremöglichkeiten in der Unternehmensgruppe
- Dauerstelle nach erfolgreich absolvierter Lehre
- Zahlreiche Sozialleistungen
- Bonus für gute Leistungen in der Berufsschule
- Lehrlingsentschädigung EUR 800,00 brutto/Monat je nach KV im 1. Lehrjahr
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freut sich unsere HR Managerin Violeta Milic auf deine aussagekräftige Bewerbung einfach online mittels Bewerbungsformular.
Im Sinne des GIBG wenden wir uns mit dieser Ausschreibung an Damen und Herren. Wir weisen darauf hin, dass wir etwaige Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder) im Zuge Ihrer Bewerbung nicht ersetzen.