Beruflicher Neustart: Lehre auf dem zweiten Bildungsweg

Zweiter Bildungsweg: Lehrabschluss für Erwachsene
Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung und auch berufliche Erfahrung, möchtest aber etwas Neues beginnen? Wie wäre es mit einer Lehre für Späterufene? Der zweite Bildungsweg macht es möglich. Für eine Lehre ist es nämlich nie zu spät, auch wenn du schon den 20. oder 30. Geburtstag hattest.
Mit einer Lehre zum beruflichen Erfolg
„Zweiter Bildungsweg“ bedeutet, dass du einen Schul- oder Lehrabschluss im Erwachsenenalter nachholst. Du musst dich nur genau erkundigen, welche Möglichkeiten es zum Nachholen des Lehrabschlusses gibt. Wenn du in deinem Berufsfeld mit deiner ursprünglichen Ausbildung keinen neuen Job findest, wäre ein Lehrberuf ebenfalls eine gute Möglichkeit, dies positiv zu ändern. Fachkräfte werden in Österreich dringend gesucht, denn es gibt viele freie Stellen, die aufgrund des Fachkräftemangels gar nicht besetzt werden können. Mach´dich schlau! Vielleicht wartet ja dein Traumjob nach einer Lehre da draußen auf dich. Der zweite Bildungsweg steht dir offen!
Generell gilt: Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist für Personen möglich, die
- mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben und nach Verlust der Lehrstelle keinen neuen Platz finden konnten
- bereits 18 Jahre alt sind und sowohl praktische als auch theoretische Berufskenntnisse in einem Lehrberuf vorweisen können
Wege zum Lehrabschluss auf dem zweiten Bildungsweg
A) Praxis
Wenn du die Abschlussprüfung auf dem zweiten Bildungsweg anstrebst, musst du nachweisen, dass du tatsächlich praktische Kenntnisse in dem Beruf hast, in welchem du den Lehrabschluss nachholen willst. Das heißt also, du musst zum Beispiel tatsächlich ein Auto reparieren, Haare schneiden oder Brot backen können. Diese Kenntnisse kannst du dir in mehreren Betrieben aneignen und somit einschlägige Berufserfahrung sammeln. Du bekommst dafür mehr bezahlt als nur den klassischen Lehrlingslohn und deine Arbeitszeit ist relativ flexibel. Sie kann von Teilzeit bis hin zur Nachtarbeit reichen. Damit du schließlich deinen Abschluss machen kannst und zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zugelassen wirst, benötigst du einen positiven Bescheid der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer. Um den zu bekommen, brauchst du mehr als 1,5 Jahre Berufserfahrung.
B) Vorbereitungslehrgang
Was du darüber hinaus wissen und können musst, kannst du dir in einem Vorbereitungslehrgang aneignen. Solche Lehrgänge finden unter anderem im Berufsförderungsinstitut bfi oder im Weiterbildungsinstitut Wifi statt. Die Vorbereitungslehrgänge für den Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg sind zwar kostenpflichtig, du kannst aber einen Antrag auf Förderung stellen.
C) Projekt „Du kannst was!“
Im Burgenland, in Salzburg und in Oberösterreich gibt es außerdem noch das Projekt „Du kannst was!“ Das ist ein Projekt zur Anerkennung praktischer beruflicher Kompetenzen, die du im Lauf deines Arbeitslebens bereits erworben hast. Durch diese Anerkennung ist der Weg zum Lehrabschluss kürzer. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, musst du mindestens 22 Jahre alt sein, darfst noch keinen Berufsabschluss haben oder bist seit längerer Zeit nicht mehr in deinem ursprünglich erlernten Beruf beschäftigt.
Alle Informationen zum zweiten Bildungsweg
Ein persönliches Gespräch beim AMS oder bei der Wirtschaftskammer wird dir helfen, Unklarheiten zu bereinigen und Antworten auf deine Fragen zum zweiten Bildungsweg zu bekommen. Auch die Arbeiterkammer kann dich beraten.