Lehrabschlussprüfung

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Lehrabschlussprüfung (LAP):

Der Beendigung einer Lehre wird durch eine Lehrabschlussprüfung besiegelt. Du kannst die Prüfung sowohl in deinem erlernten als auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen. In dieser Prüfung wird festgestellt, ob du alle erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Lehrberuf erlernt hast. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem mündlichen und schriftlichen Teil. Es werden Theorie und Praxis geprüft. Falls du das Unterrichtsziel der letzten Berufsschulklasse erreicht hast, legst du nur eine praktische Prüfung ab. Weitere Infos zur Lehrabschlussprüfung findest du bei der Arbeiterkammer .

die häufigsten Fragen zur Lehrabschlussprüfung haben wir für die zusammengefasst:

Wann ist meine Lehrabschlussprüfung?

Die Lehrabschlussprüfung findet grundsätzlich nach dem Ende der Lehre statt. Das Ende der Lehre wird in den meisten Fällen bei Lehrantritt im Vertrag festgehalten, sodass Du dich früh genug darauf vorbereiten kannst. In manchen Fällen, z.B. wenn das Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorab gekündigt wurde (im letzten Lehrjahr oder einige Monate vor der LAP), ist es möglich, die Prüfung kurzzeitig etwas früher oder später als der eigentliche Abschlusstermin durchzuführen. Voraussetzung für einen frühzeitigen Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist das Vollenden der Berufsschule für den jeweiligen Beruf.

Weitere Ausnahmen bilden Wiederholungsprüfungen. Diese Daten werden bei den meisten Anstellungsverhältnissen nicht vorab eingeplant.
Die Wirtschaftskammer kann in besonderen Fällen auch Ausnahmen aussprechen, damit ist es gewissen Lehrlingen erlaubt, nach etwas mehr als der Hälfte der Lehrzeit die Abschlussprüfung zu machen. Dazu braucht es eine Sondergenehmigung durch das WKO. Für die Ausnahmen gelten folgende Bedingungen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr.
  • Praktische und theoretische Berufserfahrung im Zielberuf muss nachgewiesen werden können.
  • Es darf kein Anstellungsverhältnis bestehen.

Wer meldet den Lehrling zur LAP an?

In der Regel meldet der Lehrbetrieb den Lehrling bei der LAP an, welche durch das WKO geprüft wird. Die Verantwortlichen des Lehrbetriebs werden sich mit dir zusammensetzen und ein passendes Datum für die Durchführung der Lehrabschlussprüfung finden.

Beachte, dass eine Anmeldung erst frühstens 6 Monate zuvor stattfinden kann. Den genauen Termin sollte jedoch spätestens 3. Wochen vor der Lehrabschlussprüfung dem WKO durchgegeben werden. Falls bei der Wirtschaftskammer Fragen, Einwände oder weiteres entstehen, würden sich diese gleich bei deinem Betrieb melden.
Falls Du bei keinem Betrieb angestellt bist und dennoch durch eine Sondergenehmigung zur LAP zugelassen bist, musst Du dich selbst um die Anmeldung kümmern. Der reguläre Weg über einen Betrieb mit einem festen Anstellungsverhältnis ist deshalb weniger aufwändig und weniger mit Stress für den Lehrling verbunden.

Was kostet die Lehrabschlussprüfung?

Für Lehrlinge, welche nach der regulären Ausbildungszeit die LAP ablegen, entstehen keine Kosten. Die 110 Euro Prüfungsgebühr wird von deinem Lehrbetrieb übernommen. Dies aber nur beim ersten Prüfungsantritt. Weitere Prüfungsversuche sind so festgelegt, dass keine weiteren Kosten entstehen.

Beachte bitte, dass wenn Du die Prüfung ohne aktuellen Lehrvertrag abschließen möchtest, Du die Kosten für die Prüfung selbst übernehmen musst. Diese Regelung gilt nur für die Ausnahmefälle.

Wie läuft die Lehrabschlussprüfung ab?

Der Ablauf der LAP ist grundsätzlich immer gleich. Es gibt dabei einen praktischen und einen theoretischen Teil, der absolviert werden muss. Darunter gliedern sich dann jeweils einen mündlichen und einen schriftlichen Teil, welcher vor den zuständigen Personen durchgeführt werden muss. Der grosse Unterschied besteht dabei nur im Inhalt, da jeder Beruf unterschiedlich ist. Die jeweiligen Inhalte und Gegenstände kannst Du in der sogenannten LAP «Prüfungsordnung» nachschlagen. Dort findest DU alle Informationen über den Inhalt der Lehrabschlussprüfung.

Bei der schriftlichen Prüfung im theoretischen Teil kann es in manchen Fällen sein, dass dieser Teil entfällt. Wenn Du als Lehrling in der Berufsschule die Lernziele bereits nachweisen kannst und über die nötigen Kompetenzen für den Lehrberuf verfügst. So verkürzt Du natürlich deine Abschlussprüfung und hast noch bessere Chancen auf das Bestehen der LAP.

Was passiert, wenn man die Lehrabschlussprüfung besteht?

Das Ziel jeder Ausbildung ist es, am Schluss die Lehrabschlussprüfung zu bestehen. Die Lehrabschlussprüfung (auch LAP genannt) ist dazu da, um zu ermitteln, ob der Lehrling auch alle Ziele erreicht hat und sich ausreichende Fachkompetenzen über die Lehrlingszeit angeeignet hat. Durch das Bestehen der LAP bestätigst Du, was Du in den letzten 3 oder 4 Ausbildungsjahren gelernt hast. Du bekommst ein offizielles Zertifikat/Abschlusszeugnis.

Dies ist auch für deine berufliche Zukunft enorm wichtig, da Du so potenziellen Arbeitgebern zeigst, dass Du in deinem Lehrberuf über alle Fachkompetenzen verfügst und ohne Probleme diesem Beruf nachgehen kannst. Außerdem ist es in den meisten Fällen so, dass man nach erfolgreichem Abschließen beim gleichen Betrieb weiterbeschäftigt wird.

Wichtige Vorteile nach einer erfolgreichen LAP:

  • Bessere Berufschancen respektive höhere Einstellungsquote
  • Bestätigung der eigenen Fachkompetenzen
  • höheres Gehalt
  • leichterer Einstieg bei Weiterbildungseinrichtungen

Die erfolgreiche Abschlussquote für die Lehrabschlussprüfung in Österreich beträgt ca. 79% (Stand 2019)

Was passiert wenn man die Lehrabschlussprüfung nicht besteht?

Besteht man die Lehrabschlussprüfung aus welchen Gründen auch immer nicht, so ist dies kein Weltuntergang. Die Fachexperten der Prüfungskommission legen dann mit dir einen neuen Termin fest, wo Du noch einmal zur Prüfung antreten kannst. So hast Du die Chance, deine Fehler zu korrigieren und vorab noch einmal für die Prüfung zu lernen. Der erneute Antritt ist kostenlos und kann beliebig oft gemacht werden. Die Wiederholung der LAP kann in manchen Lehrberufen etwas mehr vorkommen als bei anderen. Die Wiederholungsrate beträgt hierzulande ca. 21%.

Wie oft kann man zur LAP antreten?

Das Ziel jedes Lehrlings ist es, nur einmal zur LAP antreten zu müssen. Es gibt aber Situationen wie zum Beispiel beim Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung, dass man 2- oder 3. Mal antreten muss. Das gute dabei ist, dass Du wirklich so oft antreten kannst, bis Du die Prüfung bestehst. Es ist zudem nicht immer so, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Welche Teile genau wiederholt werden müssen, kann man im Prüfungszeugnis einsehen. In seltenen Fällen schafft es der Lehrling auch nach 3 oder mehrmaligen Wiederholungen nicht, die Prüfung zu bestehen. In diesem Fall sollte man sich z.B. mit einer Berufsberatung und dem Lehrbetrieb zusammensetzen und nach einer optimalen Lösung suchen.
Zudem bestehen keine besonderen Wartefristen. Der Termin wird von der Prüfstelle festgelegt und kann in manchen Fällen durch den Lehrling verschoben werden.
Bei den Wiederholungsprüfungen entstehen in der Regel auch keine weiteren Kosten für dich als Lehrling.

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