Lehrstelle wechseln?

Veröffentlichungsdatum: 26.05.2015

Lehrstelle wechseln
fotalia.com; Datei: #82071657; Urheber: Marco2811

Wenn nichts mehr geht! Lehrstelle wechseln?

Deine Lehrausbildung ist nicht das, was du dir vorgestellt hast? Du fühlst dich total unwohl bei deiner Arbeit oder im Betrieb? Du wirst ständig von anderen schikaniert und gemobbt  Du träumst von einem Wechsel der Lehrstelle! Aber geht das überhaupt?

Nichts überstürzen!

Grundsätzlich ist dieser Schritt möglich.
Ein Wechsel der Lehrstelle muss nur gründlich überdacht werden, denn es stehen dir einige Gespräche und Entscheidungen bevor.

Suche zuerst die Aussprache mit deinem Ausbilder und erzähl ihm, was dir nicht passt und was du gerne ändern möchtest. Bereite dich gut darauf vor, mach Verbesserungsvorschläge, zeige Interesse und vereinbare Ziele. Nimm für das Gespräch auch deine Eltern als Verstärkung mit.

Überlege dir einen Lehrstellenwechsel wirklich gut. Oft ist es einfacher, durchzuhalten und die Ausbildung bei der bestehenden Lehrstelle zu Ende zu bringen. Bedenke auch, dass du nach dem Lehrabschluss nicht unbedingt in deinem gelernten Berufsfeld arbeiten musst, sondern auch in verwandten Berufen einen Job findest. Infos dazu findest du im Berufslexikon.


Beratungsstellen

Lass dich beraten! Oft hilft es, die Probleme in der Lehre mit einem unbeteiligten Dritten zu besprechen. Dabei lernst du auch, die Schwierigkeiten aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Beratungsstellen und Angebote wie zum Beispiel Early Complete für Wiener Lehrlinge oder das Gratis-Coaching für Lehrlinge Rock Your Future in einigen Bundesländern unterstützen und beraten dich kostenlos und anonym.

Wenn aber gar nichts mehr geht und du fest entschlossen bist, deine Lehrstelle zu wechseln, dann gibt es einige Möglichkeiten, wie du dein Vorhaben in die Tat umsetzen kannst.

Hole dir vorab unbedingt Infos dazu bei der Lehrlingsabteilung der Arbeiterkammer (Tel. 01-50165-201) oder Wirtschaftskammer (Tel. 01-514 50-2010). Sie stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Nutze auch die Arbeitsrechtsberatung der AK.

 

Vorzeitige Auflösung

Rechtlich gesehen gibt es 5 Möglichkeiten der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wobei minderjährige Lehrlinge dazu immer die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters benötigen.

  1. Probezeit
    Die ersten 3 Monate eines Lehrverhältnisse gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Lehrvertrag  ohne Abgabe von Gründen sowohl vom Lehrling als auch vom Lehrherren schriftlich beendet werden.
  1. Einvernehmliche Lösung
    Nach der Probezeit besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen, vorzeitigen Kündigung, wobei der Lehrling vorab eine Belehrung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten und diese schriftlich bestätigen muss.
  1. Entlassung
    Der Lehrherr ist bei schwerer Pflichtverletzung des Lehrlings berechtigt den Lehrvertrag vorzeitig schriftlich zu kündigen. Informiere dich in diesem Fall unbedingt über deine Rechte bei der Arbeiterkammer.
  1. Austritt
    Bei Austritt spricht man bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages durch den Lehrling.
    Trifft den Lehrherren beim Austritt eine Verschuldung, so steht dem Lehrling Schadenersatz zu.
  1. Außerordentliche Auflösung
    Dabei beendet der Lehrling ohne Begründung das Lehrverhältnis zum Ende des Lehrjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist. Wird die außerordentliche Auflösung jedoch durch den Lehrbeauftragten angestrebt, muss ein Mediationsverfahren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) angewendet werden. Dabei kommt es zu Gesprächen zwischen dir und deinem Lehrherren mit einem neutralen Mediator, der dir unterstützend zur Seite steht.

Übrigens stehen dir bei Beendigung deines Lehrverhältnisses die Lehrlingsentschädigung, die aliquoten Teile der im Kollektivvertrag vereinbarten Sonderzahlungen sowie die finanzielle Urlaubsabgeltung zu.

 

Das AMS hilft dir.

Bedenke, dass du dir beim vorzeitigen Beenden deines Lehrvertrages eine neue Lehrstelle suchen musst. Solltest du noch keine geeignete Stelle gefunden haben, so wende dich an das Arbeitsmarktservice. Das AMS hat es sich im Zuge der Europäischen Jugendgarantie zur Aufgabe gemacht, einem Lehrling, der seine Ausbildung fortsetzen möchte, innerhalb von drei Monaten einen neuen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Wichtig ist daher, dass du das Arbeitsmarktservice über dein Ziel, die Ausbildung fortzusetzen, informierst.

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