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Rechte und Pflichten eines Lehrlings

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich hast du als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte! Einige dieser Rechte und Pflichten haben wir dir unten zusammengefasst.

Deine Pflichten als Lehrling sind:

  • Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse
  • Regelmäßiger Besuch der Berufsschule
  • Vorweisen der Zeugnisse
  • Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Sorgfältiges Umgehen mit Werkzeugen und Materialien
  • Befolgung dienstlicher Anweisungen
  • Sofortige Verständigung des Ausbildners bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung

Solltest du deine Pflichten vernachlässigen, kannst du sogar deine Lehrstelle verlieren!

Deine Rechte als Lehrling sind:

  • ordnungsgemäße Ausbildung
  • regelmäßiger Lohn (Lehrlingsentschädigung)
  • Urlaub (25 bzw. 30 Werktage, je nach Branche)
  • Freistellung für den Besuch einer Berufsschule
  • Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für die Prüfungen
  • Arbeitsaufträge, die zu deiner Ausbildung gehören und deine Kräfte nicht übersteigen
  • Sichere Arbeitsbedingungen, keine Misshandlungen
  • Sollten deine Internatskosten höher sein als deine Lehrlingsentschädigung, dann wird der Differenzbetrag ausbezahlt

Ausbildungsverbund

Um auch spezialisierten Klein- und Mittelbetrieben die Ausbildung von Lehrlingen zu ermöglichen, können diese Betriebe, wenn sie dir nicht alle vorgeschriebene Kenntnisse und Fähigkeiten lernen können, auch andere Betriebe und Einrichtungen für deine Ausbildung heranziehen.

Probezeit

In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit kann das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angaben von Gründen von dir oder auch von deinem Lehrberechtigten gelöst werden. Bedenke aber, dass du dir danach wieder eine neue Lehrstelle oder eine andere Ausbildungsmöglichkeit suchen musst!

Arbeitszeit

Für Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) gelten eigene Arbeitsbestimmungen:

Du darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, wobei es natürlich Ausnahmen gibt. Dir steht nach 6 Stunden Arbeitszeit eine 30 minütige Pause zu. Unter 18 Jahren darfst du weder Überstunden und Akkordarbeit leisten.

Je nach Branche hast du Anspruch auf 25 bzw. 30 Tage Urlaub im Jahr.
Infos und Video dazu findest du bei der Arbeiterkammer.

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