Lehrvertrag

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Das Lehrverhältnis

Als Lehrling gehst mit deinem Lehrbetrieb ein sogenanntes „Lehrverhältnis“, das auf eine bestimmte Zeit (Lehrzeit) begrenzt ist, ein. Deine Lehre muss in der Lehrberufsliste aufscheinen. Dabei werden Tätigkeitsbereiche, Beschäftigungsperspektiven und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu jedem Beruf einzeln angeführt. Dein Lehrverhältnis gilt als Arbeitsverhältnis und wird durch die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechtes geregelt. Das heißt, du hast als Lehrling Rechte, aber auch Pflichten.

Deine Lehrzeit kann durch eine vorherige Ausbildung verkürzt oder verlängert werden (integrativen Ausbildung)Infos zur möglichen Verkürzung deiner Lehrzeit findest du auch in der Lehrberufsliste.

Nach Beendigung deiner Lehrzeit ist der Lehrbetrieb verpflichtet, dich noch mindestens weitere 3 Monate zu beschäftigen. Solltest du aber nur die Hälfte der Lehrzeit in diesem Unternehmen gearbeitet haben, verkürzt sich die sogenannte Weiterverwendungszeit auf 1,5 Monate.

Dein Lehrvertrag

Wenn du die Zusage für eine Lehrstelle bekommen hast, schreibt dein Lehrbetrieb einen Lehrvertrag in 4-facher Ausführung. In diesem Lehrvertrag stehen alle wichtigen Punkte über das Lehrverhältnis, deine Entlohnung, deine Rechte und Pflichten.

Lies dir den Lehrvertrag sorgfältig durch und frag nach, wenn du etwas nicht verstehst!

Alle vier Exemplare des Lehrvertrages werden von dir und deinem Lehrberechtigten unterschrieben. Wenn du allerdings unter 18 Jahren alt bist, unterschreiben deine Erziehungsberechtigten (meist deine Eltern) für dich. Ein Exemplar des Lehrvertrages gehört dir. Bewahre den Vertrag sorgfältig auf!

Anschließend meldet dich der Lehrbetrieb bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung (Frag nach der Anmeldebestätigung) an! Der Lehrvertrag wird von der Lehrlingsstelle überprüft und bestätigt. Innerhalb von 3 Wochen nach Beginn deines Lehrverhältnisses musst du deinen Lehrvertrag und die Anmeldung bei der Lehrlingsstelle in Händen halten.

Vor Abschluss deines Lehrvertrages kann der Lehrbetrieb folgende Unterlagen verlangen:

Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Für dich als Lehrling fallen für den Abschluss deines Lehrvertrages keine Kosten an.

Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Deine Daten
  • Beschreibung deines Lehrberufes (Dein Lehrberuf muss in der Lehrberufsliste zu finden sein.)
  • Dauer deiner Lehrzeit
  • Anfang und Ende deiner Lehrlingsausbildung
  • Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
  • Hinweis auf deine Berufsschulpflichten
  • Nachweis deiner bereits vorhandenen Ausbildungszeiten
  • Hinweis auf eine mögliche Ausbildung in einem Ausbildungsverbund
  • Höhe deiner Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
  • Datum des Vertragsabschlusses

Das Video der Arbeiterkammer liefert dir dazu Informationen.

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