Jugendschutz

Veröffentlichungsdatum: 20.11.2015

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Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz in Österreich umfasst nicht nur die Ausgehzeiten, den Alkohol- und Tabakkonsum, die Ausweispflicht und das Glücksspiel, sondern regelt auch den Schutz auf deiner Lehrstelle. Dieses Gesetz wurde nicht ins Leben gerufen, um dich zu nerven, sondern um dich vor unüberlegtem Handeln und seinen Folgen zu schützen.

Leider ist das österreichische Jugendschutzgesetz nicht einheitlich geregelt und in den Bundesländern gelten verschiedene Bestimmungen. Gerade bei den Ausgehzeiten solltest du darauf achten, welche Gesetze in diesem Bundesland, in dem du unterwegs bist, herrschen.

Alkohol und Tabak

An Schulen und auch an den Berufsschulen besteht allgemeines Rauch- und Alkoholverbot. Der Besitz von Zigaretten, auch wenn du sie für jemand anderen gekauft hast, ist ebenfalls verboten. Erst ab 18 darfst du Rauchen. Besser ist aber, du fängst erst gar nicht damit an.

Alkoholische Getränke kaufen und trinken ist für unter 16-Jährige ebenfalls nicht erlaubt. Ab 16 steht es dir frei, Alkohol, wie Wein und Bier, zu kaufen, zu besitzen und zu trinken. Ausgenommen davon sind hochprozentige und gebrannte alkoholische Getränke, wie Schnaps, Wodka, Liköre, Alkopops. Diese sind erst ab 18 gestattet. Das Personal in den Lokalen und Geschäften ist übrigens verpflichtet, dein Alter mit Hilfe deines Ausweises zu überprüfen.

Ausgehzeiten

Bei den Ausgehzeihten gibt es österreichweit keine gemeinsame Regelung. Es gelten jeweils die Jugendschutzbestimmungen des Bundeslandes, in dem du weggehst. Selbst wenn du z.B. in Kärnten wohnst, aber in der Steiermark ausgehst, gelten die steirischen Bestimmungen. Da du noch nicht volljährig bist, müssen auch deine Eltern deinem Fortgehen zustimmen! Sollten deine Erziehungsberechtigten fordern, dass du früher nach Hause kommst, dann musst du dich leider daran halten. Wichtig ist auch, immer einen Ausweis für deinen Altersnachweis dabei zu haben.

Bundesland bis 14 bis 16 ab 16
Burgenland 5-23 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt
Kärnten 5-23 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt
Niederösterreich 5-22 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt
Oberösterreich 5-22 Uhr* 5-24 Uhr* unbegrenzt
Salzburg 5-22 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt
Steiermark 5-23 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt
Tirol 5-23 Uhr** 5-1 Uhr* unbegrenzt
Vorarlberg 5-23 Uhr* 5-24 Uhr* bis 18: 5-2 Uhr, dann unbegrenzt
Wien 5-23 Uhr* 5-1 Uhr* unbegrenzt

* Verlängerung nur mit Begleitperson oder wenn ein gerechtfertigter Grund (z.B. Heimweg) vorliegt.
** in Gaststätten (Lokalen) nur mit Begleitperson. Außer der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten ist durch eine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung bedingt.
Regelung der Ausgehzeiten

Einen Sonderfall bilden die Veranstaltung von Schulklassen und Jugendorganisation. Dorf dürfen sich Jugendliche ab 14 auch ohne Begleitperson aufhalten, vorausgesetzt, die Eltern erlauben es. Da aber für den Heimweg die Ausgehzeiten in Kraft treten, sollten die Jugendlichen unbedingt abgeholt werden.

Verbotene Orte & Glücksspiel

Der Aufenthalt an bestimmten Orten ist ebenfalls im Jugendschutzgesetz geregelt. Es ist klar, dass Jugendliche Nachtclubs, Tagesbars etc. nicht betreten dürfen. Auch die Beteiligung an Glücksspielen oder das Betreten von Casinos oder Wettbüros ist unter 18 untersagt. Lotto und Toto spielen, sowie der Kauf von Brief- und Rubbellosen, ist erst ab 16 erlaubt. Das Zocken im Internet um Echtgeld ist ab der Volljährigkeit (18) zulässig.

Urlaub & Übernachtungen von Jugendlichen

Solltest du allein mit deinen Freunden Urlaub in Österreich machen wollen und noch nicht volljährig sein, gilt auch hier das Jugendschutzgesetz für Übernachtungen in Hotels, für Campingplätze und Jugendherbergen. Trage im Urlaub stets die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei dir.

Noch ein Tipp: Erkunde dich vor einem Auslandsaufenthalt nach den jeweiligen Jugendschutzbestimmungen im Urlaubsland.

Ausweispflicht

Generell ist das Mitnehmen eines Ausweises in Österreich nicht verpflichtend. Solltest du jedoch am Abend weggehen und den Kauf von Alkohol oder Zigaretten planen, musst du einen Ausweis vorzeigen können, um dein Alter nachzuweisen. Dazu ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, Führerschein, edu.card) erforderlich.                                                    

Der Jugendschutz im Lehrberuf

Auch für Lehrlinge besteht ein eigenes Jugendschutzgesetz, in dem die rechtlichen Grundlagen für eine reibungslose Lehrausbildung festgelegt sind und den Jugendlichen vor möglichen Problemen mit dem Ausbildner oder Arbeitgeber absichern sollen.

Strafen

Bei Nichteinhaltung der Jugendschutzbestimmungen drohen neben Verwarnungen, auch Vorladungen beim Jugendamt und ab dem 14. Lebensjahr sogar Geldstrafen. Sowohl deine Eltern als auch dein Lehrbetrieb können zu Geldstrafen verdonnert werden. Solltest du mit Alkohol oder Zigaretten erwischt werden, können dir diese abgenommen werden.

Besser ist es, wenn du dich an die Jugendschutzbestimmungen hältst und somit vielen Problemen aus dem Weg gehst.

 

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