Die Parlamentsdirektion
Die österreichische Bundesverfassung Artikel 30 Abs.3 B-VG überträgt die Unterstützung der gesetzgebenden Organe des Bundes sowie der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament der Parlamentsdirektion unter der Leitung des Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates.
Die rund 400 MitarbeiterInnen garantieren den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und stellen Services für alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten zur Verfügung.