Beendigung des Lehrverhältnisses

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Auflösung eines Lehrverhältnisses

Du fühlst dich im Betrieb nicht wohl, oder möchtest die Lehrstelle oder den Lehrberuf wechseln? Dann solltest du wissen welche Arten es gibt wie ein Lehrverhältnis beendet werden kann. Es wir unterschieden ob die Lehre vorzeitig beendet wird oder nach einem geregeltem Ablauf wie das Ender der Lehrzeit. Untenstehend findest du die Möglichkeiten wir ein Lehrverhältnis endet.

In der Probezeit

In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit haben dein Lehrberechtigter und du die Möglichkeit, das Lehrverhältnis ohne Angaben von Gründen schriftlich aufzulösen.

Ende des Lehrverhältnisses

Das Lehrverhältnis endet nach Ablauf deiner Lehrzeit und wird im Lehrvertrag vereinbart. Als Lehrling hast du immer das Recht zu kündigen. Das Lehrverhältnis kann auch vorzeitig aufgelöst werden. Infos zur Beendigung und vorzeitiger Auflösung des Lehrverhältnisses findest du auf der Informationsseite der AK.

Nach der Behaltepflicht

Nachdem du die Lehrabschlussprüfung bestanden hast, muss dich der Betrieb noch mindestens 3 Monate (außer bei Saisonbetrieben) beschäftigen. Solltest du aber nur die Hälfte der Lehrzeit in diesem Unternehmen gearbeitet haben, verkürzt sich die sogenannte Weiterverwendungszeit auf 1,5 Monate. Nach Beendigung der Lehrzeit steht es dir frei, den Betrieb zu wechseln.

Einvernehmliche Lösung

Wenn sowohl dein Ausbilder oder du der Meinung seid, dass diese Lehre oder der Betrieb nicht zu dir passen, dann kann das Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst werden. Der einvernehmlichen Lösung musst du oder dein Erziehungsberechtigter (wenn du unter 18 bist) nach einer „Belehrung“ für die Beendigung des Lehrverhältnisses zustimmen.

Auflösung des Lehrverhältnisses aus wichtigen Gründen

Gründe auf Seite des Lehrlings sind:

  • Diebstahl,
  • Veruntreuung oder sonst. strafbare Handlungen,
  • wiederholtes und unbefugtes Fernbleiben von der Arbeit,
  • die Vernachlässigung von Pflichten,
  • länger als 3 Monate Haft (ausgenommen Untersuchungshaft),
  • Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen.

Gründe auf Seite des Lehrbetriebes sind:

  • Verletzung der Ausbildungspflicht durch den Lehrberechtigten,
  • wenn der Lehrling nicht ohne Schaden für seine Gesundheit bleiben kann,
  • wenn der Lehrberechtigte den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzeswidrigen Handlungen zu verleiten versucht,
  • ihn misshandelt,
  • körperlich züchtigt oder
  • ihn erheblich wörtlich beleidigt oder ihn nicht davor schützt.

Diese vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses bedarf der Schriftform.
Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus vorzeitig aufgelöst, muss überdies die Zustimmung
seines gesetzlichen Vertreters vorliegen

Lehrzeugnis

Nach Beendigung oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen. Das Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir für deinen zukünftigen Berufsweg schaden könnten, sind nicht zulässig.

 

Fragen zur Auflösung eines Lehrverhältnisses:

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Lehrling?

Wann endet ein Lehrverhältnis automatisch?

Kann man als Lehrlings kündigen?

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