Wie weit ist der Weg zum österreichischen Pass?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Menschen in Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft kommen können. Gebürtige Österreicher bekommen sie mit ihrer Geburt, anders sieht es bei zugereisten Personen aus. Sie haben folgende Optionen zur Verfügung.
Automatischer Erwerb durch Abstammung
Mit dem Zeitpunkt ihrer Geburt erhalten Kinder in Österreich die Staatsbürgerschaft, sofern die leibliche Mutter sie ebenfalls besitzt. Ein Sonderfall herrscht vor, wenn der leibliche Vater gebürtiger Österreicher oder Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft ist und die Vaterschaft offiziell anerkennt. Er hat hierfür nach der Geburt acht Wochen Zeit. Auch eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ermöglicht den Erhalt der Staatsbürgerschaft durch das Kind.
Wurden die Fristen nicht eingehalten, hat das Kind die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft des Landes zu bekommen. Die Bedingungen werden hierfür erleichtert.
Sonderfall: Haben beide Eltern verschiedene Nationalitäten (Österreich plus eine weitere) und gilt im Herkunftsland das Abstammungsprinzip, erhält das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft. In Österreich gibt es kein Gesetz, dass eine Entscheidung zum 18. Geburtstags vorsieht. Es ist aber denkbar, dass der zweite Staat darauf besteht.
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Auf Antrag ist es möglich, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, hängt von den persönlichen Umständen ab. Liegt ein Rechtsanspruch vor sind sie anders als bei einem freien Antrag, wo die Entscheidungsgewalt bei den Behörden liegt. In jeder Situation müssen die Einbürgerungsvoraussetzungen des Landes erfüllt werden. Im Sinne des Fachkräftemangels in Österreich scheint es so, als ob die Behörden in Österreich proaktiv für Zuzug und Einbürgerung entscheiden.
Bedingungen für die erfolgreiche Einbürgerung in Österreich
Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen gehört ein mindestens zehnjähriger und nicht unterbrochener Aufenthalt im Land, die Hälfte dieser Zeit muss niedergelassen sein. Weitere Punkte sind:
- Unbescholtenheit: Es darf kein Strafverfahren aktiv sein, es würfen keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen in der Vergangenheit bekannt worden sein und gerichtliche Verurteilungen sollten ebenfalls nicht vorlegen
- Lebensunterhalt: Eine Einbürgerung ist nur möglich, wenn Einkünfte nachgewiesen werden können.
- Deutschkenntnisse: Zu den Voraussetzungen gehören ausreichende Deutschkenntnisse und Grundwissen zur demokratischen Ordnung des Landes.
- Abschluss von Modul 2: Um die eigenen Deutschkenntnisse nachzuweisen, muss Modul 2 mit Erfolg bestanden werden.
- Grundeinstellung: Die einzubürgernde Person muss der Republik Österreich gegenüber positiv eingestellt sein. Von ihr darf keine Gefahr für Sicherheit, Ordnung und öffentliche Ruhe ausgehen.
- Verfahren: Es darf kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung laufen. Darüber hinaus darf kein laufendes Einreiseverbot vorbestehen und auch keine Rückführungsentscheidung getroffen worden sein.
Das Amt der Landesregierung ist für die Erteilung der Staatsbürgerschaft verantwortlich. Sie wird nur dann verliehen, wenn keine Gefahr für die Republik Österreich droht.
Wichtig zu wissen: Braucht es eine beglaubigte Übersetzung Deutsch fremdsprachiger Urkunden, darf diese nur von zertifizierten und vereideten Dolmetschern vorgenommen werden. Das Bundesministerium für Justiz nennt auf Anfrage die geeigneten Personen. Es macht Sinn, solche Übersetzungen rechtzeitig vor der formlosen Antragstellung vornehmen zu lassen, da sie in ordnungsgemäßer Form vorliegen müssen.