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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin verdienst du in einem Betrieb aus dem Güterbeförderungsgewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 723€, im 2. Lehrjahr 1026€, im 3. Lehrjahr 1358€ und im 4. Lehrjahr 1550€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin liegt das Einstiegsgehalt bei ab 1.380€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Berufskraftfahrer / einer ausgelernten Berufskraftfahrerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen zum Beispiel in den Handwerken “Kraftfahrzeugtechnik” und “Metalltechnik für Land- und Baumaschinen”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als BerufskraftfahrerIn bekannt.
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