Lehrlingseinkommen als Bürokaufmann/-frau


Mann vor einem Bildschirm

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Bürokaufmann / Bürokauffrau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als Bürokaufmann / Bürokauffrau

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

Beispiel: Arbeiterkammer Wien - Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) (Angestellte+Arbeiter)

  • 1. Lehrjahr: 1.120 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 1.260 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 1.540 € (brutto)
  • 4. Lehrjahr: 1.820 € (brutto)

Das Einkommen schwankt sehr stark zwischen den Gewerbeformen. Einen genaueren Einblick finden sie bei dem Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

 

Was verdienen Bürokaufmänner / Bürokauffrauen, wenn sie ausgelernt sind?

Als ausgelernte/r Bürokaufmann bzw. Bürokauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.379 bis 1.510€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Bürokaufmann / Bürokauffrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei,  ausgelernten Bürokaufmännern / Bürokauffrauen gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen. Branchenabhängig wird es Unterschiede geben.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es für Bürokaufmänner / Bürokauffrauen?

Bürokaufleute können zu Chef-, Direktions- oder VorstandssekretärInnen, ProkuristInnen, Bürovorständen, AbteilungsleiterInnen und kaufmännischen DirektorInnen aufsteigen. Bei entsprechender Weiterbildung ist auch ein Aufstieg zu GeschäftsführerInnen möglich.

Im Handelsgewerbe kann der Beruf eines Bürokaufmanns / einer Bürokauffrau auch selbstständig ausgeübt werden – und zwar als GeschäftsführerIn, als PächterIn oder GewerbeinhaberIn. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und muss nur bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. Du musst dafür keinen Befähigungsnachweis erbringen.

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