

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als AbwassertechnikerIn in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Beispiel für Gemeinden: GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH (Angestellte+Arbeiter)
Beispiel für Gemeinden: KÄRNTEN (alle Gemeinden) (Angestellte+Arbeiter)
Beispiel für Gemeinden: LINZ - Stadtwerke LINZ (Angestellte+Arbeiter)
Beispiel für Gemeinden: INNSBRUCK - Innsbrucker Kommunalbetriebe (Angestellte+Arbeiter)
Beispiel für Gemeinden: WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
Beispiel für Industriebetriebe: CHEMISCHE INDUSTRIE (Chemische, Kunststoff verarbeitende und pharmazeutische Industrie) (Arbeiter)
Beispiel für Industriebetriebe: METALLINDUSTRIE (Arbeiter)
Beispiel für Industriebetriebe: PAPIERINDUSTRIE (Arbeiter)
Nach abgeschlossener Lehre zum AbwassertechnikerIn liegt das Einstiegsgehalt bei 1.670€ bis 1.860€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als AbwassertechnikerIn beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten AbwassertechnikerIn gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Grundsätzlich sind die Aufstiegsmöglichkeiten in diesem Beruf vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn zum Beispiel in den freien Gewerben “Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern” oder “Abfallbeauftragter / Abfallbeauftragte” ausüben. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
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