Home Lehrberufe Kanzleiassistent / Kanzleiassistentin – Schwerpunkt: Rechtskanzleiassistenz
Schon während der Lehre erhalten Lehrlinge in Österreich ein Gehalt. Dies soll die Arbeit Sachgemäss auch entlohnen und dient auch als kleine Motivation während der Ausbildung. Junge Menschen sollen so auch gefördert werden und es hilft auch dabei auf den eigenen Beinen zu stehen. In Österreich gibt es in den meisten Lehrberufen ein Mindestgehalt. Dieses Mindestgehalt ist durch den Kollektivvertrag geschützt, der auch noch weitere Rahmenbedingungen eines Lehrvertrags festlegt. Unternehmen, Branchen und in diesem Fall auch Kanzleien, müssen sich an diesen Kollektivvertrag halten. Auch in der Lehre als Kanzleiassistent / Kanzleiassistentin Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei bestimmt der Kollektivvertrag den monatlichen Mindestlohn während der Lehre. Das Lehrlingsportal.at zeigt dir den genauen Lohn den Du als Lehrling bekommst auf und hilft dir dabei, ein genaues Bild schon vor dem Unterzeichnen des Vertrags zu machen.
Die Regelung des Mindestlohns während der Lehre als Kanzleiassistent / Kanzleiassistentin Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei wird in Österreich in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es gibt je nach Bundesland einige Abweichungen, welche wir dir hier aber trotzdem genau auflisten.
In Rechtsanwaltskanzleien in allen Bundesländern ausser Niederösterreich, Tirol und Wien sind die Mindestgehälter wie folgt:
In Niederösterreich:
In Tirol:
In Wien:
Wie Du sehen kannst, gibt es bei den Bundesländern einige Unterschiede. Dies soll aber nicht heissen, dass an manchen Orten die Lehre schlechter ist. Dies hat lediglich damit zu tun, dass der Mindestlohn den Lebensstandards angepasst wurde. Nach der Lehre sind die Löhne bis nach oben natürlich sehr weit offen.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Kanzleiassistent / Kanzleiassistentin - Schwerpunkt: Rechtskanzleiassistenz bekannt.