Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Rauchfangkehrer / Rauchfangkehrerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Die Verdienstmöglichkeiten als Rauchfangkehrer / Rauchfangkehrerin Lehrling sind pro Bundesland unterschiedlich.
In Wien verdienst du im Rauchfangkehrergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 854€, im 2. Lehrjahr 960€, im 3. Lehrjahr 1.174€.
In Niederösterreich bekommst du als Rauchfangkehrer / Rauchfangkehrerin Lehrling im 1. Lehrjahr 629€, im 2. Lehrjahr 783€, im 3. Lehrjahr 997€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Rauchfangkehrer / zur Rauchfangkehrerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.550€ bis 1.720€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Rauchfangkehrer / Rauchfangkehrerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Rauchfangkehrer / einer ausgelernten Rauchfangkehrerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Rauchfangkehrer / Rauchfangkehrerinnen können zu MeisterInnen und InspektionsrauchfangkehrerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Rauchfangkehrer” ausüben.