Home Lehrberufe Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent / Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Archivassistent, Bibliotheksassistent und Informationsassistent / Archivassistentin, Bibliotheksassistentin und Informationsassistentin Lehrling verdienst du beispielsweise im Öffentlichen Dienst als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 642€, im 2. Lehrjahr 846€, im 3. Lehrjahr 1.006€ und im 4. Lehrjahr 1.338€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Archivassistent, Bibliotheksassistent und Informationsassistent / Archivassistentin, Bibliotheksassistentin und Informationsassistentin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.880€ bis 2.160€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent / Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenten / einer ausgelernten Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Archivassistent, Bibliotheksassistent und Informationsassistent / Archivassistentin, Bibliotheksassistentin und Informationsassistentin können zu BibliotheksleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den freien Gewerben “Buch-, Kunst- und Musikalienverlag” und “Handelsgewerbe”. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn bekannt.
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