Home Lehrberufe Facharbeiter Bienenwirtschaft
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Bienenwirtschaft / Facharbeiterin Bienenwirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Bienenwirtschaft / Facharbeiterin Bienenwirtschaft Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb im Burgenland als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 751€, im 2. Lehrjahr 945€, im 3. Lehrjahr 1.153€.
Ein bäuerlicher Betrieb in Tirol bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 956€, im 2. Lehrjahr 1.048€, im 3. Lehrjahr 1.194€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Bienenwirtschaft / zur Facharbeiterin Bienenwirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.430€ bis 1.600€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Bienenwirtschaft / Facharbeiterin Bienenwirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Bienenwirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin Bienenwirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Land- und Forstwirtschaft ist eine selbstständige Berufsausübung nicht an einen Befähigungsnachweis gebunden. Wenn du aber eine Meisterprüfung ablegst, darfst du dich “Bienenwirtschaftsmeister” / “Bienenwirtschaftsmeisterin” nennen. Außerdem kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn beispielsweise im Handelsgewerbe selbstständig tätig sein. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und benötigt keinen Befähigungsnachweis.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Facharbeiter Bienenwirtschaft bekannt.
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