
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Pferdewirtschaft / Facharbeiterin Pferdewirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Pferdewirtschaft / Facharbeiterin Pferdewirtschaft Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb in Salzburg als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 636€, im 2. Lehrjahr 745€, im 3. Lehrjahr 976€.
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe in Kärnten bezahlen dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 805€, im 2. Lehrjahr 1.010€, im 3. Lehrjahr 1.276€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Pferdewirtschaft / zur Facharbeiterin Pferdewirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.430€ bis 1.580€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Pferdewirtschaft / Facharbeiterin Pferdewirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Pferdewirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin Pferdewirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Forst- und Landwirtschaft benötigst du für eine selbstständige Berufsausübung keinen Befähigungsnachweis. Wenn du aber die Meisterprüfung erfolgreich ablegst, darfst du dich im Anschluss “Pferdewirtschaftsmeister” / “Pferdewirtschaftsmeisterin” nennen. Außerdem kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im freien Gewerbe “Wartung und Pflege von Kutschen und Pferdegeschirr” selbstständig tätig sein. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TikTok. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen