

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Hörgeräteakustiker / Hörgeräteakustikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Elektro- und Elektronikindustrie (Angestellte+Arbeiter)
Sonderregelung für Lehrlinge mit Reifeprüfung
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Hörgeräteakustiker/ zur Hörgeräteakustikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.660 bis 2.890 € (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Hörgeräteakustiker / Hörgeräteakustikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Hörgeräteakustiker / einer ausgelernten Hörgeräteakustikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Hörgeräteakustik” und “Augenoptik” ausüben. Dafür erforderlich ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
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