Lehrlingseinkommen als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Schwerpunkt: Verwalter

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Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Schwerpunkt Verwalter Gehalt

Während deiner Ausbildung bekommst Du von deinem Betrieb ein Gehalt. Dieses Gehalt entspricht natürlich noch nicht dem Gehalt, was Du nach der Lehre bekommen wirst. Es soll dennoch ein Anfang darstellen und auch Lehrlingen ein kleines Zückerchen während der Ausbildung geben. In der Ausbildung als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Schwerpunkt Verwalter muss dir ein Mindestlohn gezahlt werden, welcher durch den sogenannten Kollektivvertrag geregelt ist. Was dieser genau ist und welches Gehalt Du als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Schwerpunkt Verwalter in der Lehre erwarten kannst, haben wir vom Lehrlingsportal für dich weiter unten aufgelistet.

Infos Kollektivvertrag

In Österreich bekommen Lehrlinge in den meisten Berufen ein Mindestgehalt während der gesamten Ausbildung. Dieses Gehalt steigert sich jährlich und ist nach der Lehre auch noch einmal höher als das Gehalt während der Ausbildung. Dieses Mindestgehalt ist in dem «Kollektivvertrag» geregelt. Dieser ist bundesweit uns sorgt dafür, dass Lehrlinge auch vertraglich gut geschützt sind. Manche Lehrbetriebe sind nicht von dieser Bestimmung betroffen und können deshalb das Gehalt und die Vertragsbestimmungen mit dem Lehrling frei bestimmen. Wenn deine Lehre unter den Kollektivvertrag fällt, musst Du darauf achten, dass das Unternehmen bei dem Du arbeiten willst, auch diesen Vertrag einhält.

Lohn in der Ausbildung als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Schwerpunkt Verwalter

Das Mindestgehalt als Verwalter (Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau) ist bei Unternehmen mit umfassender Immobilientreuhänder-Berechtigung (Mit klar abgrenzenden einzelnen Betriebsteilen) gültig. Bei Unternehmen ohne klare Abgrenzungen oder ohne die speziellen Berechtigungen gilt kein Kollektivvertrag und das Gehalt ist somit frei zwischen Lehrling und Betrieb verhandelbar.

Mindestgehalt bei Unternehmen mit Berechtigung: (Gültig ab 01.01.2021)

  • 658 im 1.Lehrjahr pro Monat
  • 884 im 2.Lehrjahr pro Monat
  • 1079 im 3. Lehrjahr pro Monat

Für Lehrlinge, welche die Lehre nach einer bestandenen Reifeprüfung beginnen, gibt es eine Sonderregelung. Diese Lehrlinge erhalten mehr Lohn.

  • 823 im 1. Lehrjahr monatlich
  • 1105 im 2. Lehrjahr monatlich
  • 1349 im 3. Lehrjahr monatlich

Als Angestellter bei einer gemeinnütziger Wohnwirtschaft bekommst Du folgenden Mindestlohn:

  • 757 im 1. Lehrjahr monatlich
  • 1028 im 2. Lehrjahr monatlich
  • 1381 im 2.Lehrjahr monatlich

Hier gibt es eine Sonderregelung für Lehrlinge mit Matura. Wobei man deutlich mehr Lohn im Monat erhaltet: 941 im 1. Lehrjahr, 1208 im 2. Lehrjahr und 1475 im 3. Lehrjahr

Weitere Informationen zu Gehältern unter dem Kollektivvertrag bekommst du auch direkt auf der Gehaltstabelle des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und dem WKÖ. Zudem listen wir alle Gehälter und Sonderregelungen direkt hier für dich auf.

Weiterbildung Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Schwerpunkt Verwalter

Die Immobilienbranche bietet viele Möglichkeiten zur Weiterbildung, Kursbesuchen oder Seminaren. Diese werden individuell vom Betrieb angeboten oder auch extern an Institutionen. Die meisten Weiterbildungen sind nicht verpflichtend. Es gibt aber manche Weiterbildungsangebote, die deine berufliche Situation und auch deinen Lohn nach der Lehre aufbessern können.

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