Lehrstelle als Karosseriebautechniker/-in
Was macht ein/e KarosseriebautechnikerIn? Karosseriebautechniker stellen
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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Karosseriebautechniker / Karosseriebautechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Karosseriebautechniker / Karosseriebautechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 590€, im 2. Lehrjahr 750€, im 3. Lehrjahr 910€ und im 4. Lehrjahr 1.020€.
Im Metall- und Elektrogewerbe verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Karosseriebautechniker / zur Karosseriebautechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.760€ bis 1.960€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Karosseriebautechniker / Karosseriebautechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Karosseriebautechniker / einer ausgelernten Karosseriebautechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Karosseriebautechniker / Karosseriebautechnikerinnen können beispielsweise zu GruppenleiterInnen, LagerleiterInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn beispielsweise in den Handwerken “Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker”, “Kraftfahrzeugtechnik” oder “Lackierer” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Im freien Gewerbe “Autoverglasung” ist ebenfalls eine selbstständige Berufsausübung möglich. Dafür ist kein Befähigungsnachweis nötig.
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