Lehrlingseinkommen als Masseur


wade wird massiert

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Masseur / Masseurin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Masseur

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Masseur / Masseurin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 490€,  im 2. Lehrjahr 592€,  im 3. Lehrjahr 799€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Masseur, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Masseur / zur Masseurin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.600€ bis 1.800€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Masseur / Masseurin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Masseur / einer ausgelernten Masseurin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Masseur?

Masseure / Masseurinnen können zu ChefmasseurInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Massage”. Dafür erforderlich ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Weiters kannst du als Masseur / Masseurin auch freiberuflich als Heilmasseur / Heilmasseurin arbeiten.

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