

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Medizingerätetechnik in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Die Mindestsätze variieren je nach Gewerbe. Mehr Informationen dazu finden Sie bei dem Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Mechatroniker / zur Mechatronikerin – Hauptmodul Medizingerätetechnik liegt das Einstiegsgehalt bei 2.510 € bis 3.270 € (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Medizingerätetechnik beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Mechatroniker /einer ausgelernten Mechatronikerin – Hauptmodul Medizingerätetechnik gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Mechatroniker / Mechatronikerinnen – Hauptmodul Medizingerätetechnik können zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, WerkstättenmeisterInnen und ProduktionsleiterInnen aufsteigen. Meist ist dies eher in Großbetrieben als in Kleinbetrieben möglich. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung” oder “Mechatroniker für Elektronik” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise und eine Gewerbeberechtigung.
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