Lehrlingseinkommen als Medienfachmann – Marktkommunikation und Werbung

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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Medienfachmann / Medienfachfrau –  Marktkommunikation und Werbung in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als Medienfachmann – Marktkommunikation und Werbung

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Medienfachmann / Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem IT-Dienstleistungsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 535€,  im 2. Lehrjahr 740€,  im 3. Lehrjahr 903€ und im 4. Lehrjahr 1.250€.

In einem Betrieb der Werbung und Marktkommunikation verdienst du in Wien als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 580€,  im 2. Lehrjahr 780€,  im 3. Lehrjahr 972€ und im 4. Lehrjahr 1.144€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

Was verdiene ich als Medienfachmann – Marktkommunikation und Werbung, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Medienfachmann / zur Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung liegt das Einstiegsgehalt bei 1.650€ bis 1.830€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Medienfachmann / Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Medienfachmann / einer ausgelernten Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Medienfachmann – Marktkommunikation und Werbung?

Als Medienfachmann / Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung kannst du beispielsweise im Bereich Projektleitung, Kundenbetreuung oder im Firmen-Marketing aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den freien Gewerben “Werbeagentur”, “Multimedia-Agentur” und “Adressverlage und Direktmarketingunternehmen” ausüben. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.

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