
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Papiertechniker / Papiertechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Papiertechniker / Papiertechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb der Papier- und Pappenindustrie nach der Lohnordnung der Papierindustrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 695€, im 2. Lehrjahr 808€, im 3. Lehrjahr 1.234€ und im 4. Lehrjahr 1.907€.
Nach der Lohnordnung der Pappenindustrie bezahlt dir ein Betrieb der Papier- und Pappenindustrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 634€, im 2. Lehrjahr 746€, im 3. Lehrjahr 1.194€ und im 4. Lehrjahr 1.586€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Papiertechniker / zur Papiertechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.740€ bis 1.920€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Papiertechniker / Papiertechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Papiertechniker / einer ausgelernten Papiertechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Papiertechniker / Papiertechnikerinnen können zu VorarbeiterInnen und MaschinenführerInnen aufsteigen, aber auch ein Aufstieg zu Schicht- und WerkführerInnen, Abteilungs-, Produktions- und BetriebsleiterInnen sowie zu WerkmeisterInnen ist möglich. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Chemische Laboratorien” und “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” ausüben. Erforderlich dafür ist der entsprechende Befähigungsnachweis. Zusätzlich kannst du in diesem Beruf auch im freien Gewerbe “Erzeugung von Papierwaren” selbstständig tätig sein. Dafür ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
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