Lehrlingseinkommen als Pflasterer


Pflasterer setzt Pflastersteine

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Pflasterer / Pflasterin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Pflasterer

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Pflasterer / Pflasterin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Pflasterergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 1.002€,  im 2. Lehrjahr 1.503€,  im 3. Lehrjahr 2.004€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

Was verdiene ich als Pflasterer, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Pflasterer / zur Pflasterin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.340€ bis 2.600€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Pflasterer / Pflasterin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Pflasterer / einer ausgelernten Pflasterin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Pflasterer?

Pflasterer / Pflasterinnen können zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, MeisterInnen und BauleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handwerk “Pflasterer” ausüben. Erforderlich ist der entsprechende Befähigungsnachweis.

 

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