Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Prozesstechniker / Prozesstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Prozesstechniker / Prozesstechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Die Metall- und Elektronikindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€.
Die Chemische, Kunststoff verarbeitende und Pharmazeutische Industrie bezahlt dir beispielsweise als Arbeiter / Arbeiterin 1. Lehrjahr 898€, im 2. Lehrjahr 1.123€, im 3. Lehrjahr 1.347€ und im 4. Lehrjahr 1.572€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Prozesstechniker / zur Prozesstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.990€ bis 2.220€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Prozesstechniker / Prozesstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Prozesstechniker / einer ausgelernten Prozesstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Prozesstechniker / Prozesstechnikerinnen können zu ArbeitsvorbereiterInnen, VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, MeisterInnen, ServicetechnikerInnen, FertigungsleiterInnen, MontageleiterInnen, AbteilungsleiterInnen oder LehrlingsausbilderInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung”, “Mechatroniker für Elektronik” oder “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise und die Gewerbeberechtigung.