

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Reprograf / Reprografin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Grafische Gewerbe - Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung (mit Ausnahme der Zeitungsdruckereien) - Festsetzung des Mindest-Lehrlingseinkommens durch das Bundeseinigungsamt (BGBl. II Nr. 132/2026) (Arbeiter)
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Reprografen / zur Reprografin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.750 € bis 3.000 € (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Reprograf / Reprografin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Reprografen / einer ausgelernten Reprografin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Reprografen / Reprografinnen haben vor allem in Industriebetrieben Aufstiegschancen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Drucker und Druckformenherstellung”. Dafür erforderlich ist ein entsprechender Befähigungsnachweis. Außerdem kannst du als Reprograf / Reprografin im freien Gewerbe “Werbeagenturen” oder im journalistischen Bereich selbstständig tätig sein. Dafür ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
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