Home Lehrberufe Textilreiniger
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Textilreiniger / Textilreinigerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Textilreiniger / Textilreinigerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb der Gewerblichen Textilreiniger, Chemischreiniger, Färber und Wäschereien sowie in Teppichreinigungs- und Aufbewahrungsanstalten als Arbeiter/ Arbeiterin im 1. Lehrjahr 526€, im 2. Lehrjahr 611€, im 3. Lehrjahr 810€.
Die Bekleidungsindustrie (Industrielle Wäschereien, Chemischputzereien und Kleiderfärbereien, Teppichreinigungs- und Aufbewahrungsanstalten) mit Ausnahme von Vorarlberg bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 641€, im 2. Lehrjahr 739€, im 3. Lehrjahr 864€. Die Bekleidungsindustrie in Vorarlberg bezahlt dir ein wenig mehr.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Textilreiniger / zur Textilreinigerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.390€ bis 1.550€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Textilreiniger / Textilreinigerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Textilreiniger / einer ausgelernten Textilreinigerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Textilreiniger / Textilreinigerinnen können zu BetriebsleiterInnen, AbteilungsleiterInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handwerk “Textilreiniger” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung der notwendigen Befähigungsnachweise. Eine weitere Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung bieten die freien Gewerbe “Reinigung von Polstermöbeln und nicht festverlegten Teppichen”, “Wäschebügeln”, “Änderungsschneiderei”. Ein Befähigungsnachweis ist im Fall eines freien Gewerbes nicht nötig.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Textilreiniger bekannt.
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