Lehrlingseinkommen als Betriebslogistikkaufmann


Gehalt als Betriebslogistikkaufmann

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 642 – 800 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 846 – 1000 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 1006 – 1325 € (brutto)
  • 4. Lehrjahr: 1338 – 1750 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau verdienst du in einem Speditionsbetrieb als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 673€, im 2. Lehrjahr 849€, im 3. Lehrjahr 1139€ und im 4. Lehrjahr 1868€.

Als Industrie-Angestellter / Industrie-Angestellte verdienst du im 1. Lehrjahr 800€, im 2. Lehrjahr 1000€, im 3. Lehrjahr 1325€ und im 4. Lehrjahr 1750€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Betriebslogistikkaufmann, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Betriebslogistikkaufmann / zur Betriebslogistikkauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.480€ bis 2.030€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Betriebslogistikkaufmann / einer ausgelernten Betriebslogistikkauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Betriebslogistikkaufmann?

Betriebslogistikkaufmänner / Betriebslogistikkauffrauen können zu LagerleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Betriebslogistikkaufmänner / Betriebslogistikkauffrauen im Handelsgewerbe und in der Lagerei. Diese beiden Gewerbe sind frei und benötigen keinen Befähigungsnachweis.

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