Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Binnenschiffer / Binnenschifferin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Binnenschiffer / Binnenschifferin verdienst du in einem Schifffahrtsunternehmen – Personenschifffahrt auf europäischen Wasserstraßen als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 487€, im 2. Lehrjahr 631€ und im 3. Lehrjahr 818€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Binnenschiffer/ zur Binnenschifferin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.570€ bis 2.160€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Binnenschiffer / Binnenschifferin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Binnenschiffer / einer ausgelernten Binnenschifferin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Binnenschiffer / Binnenschifferinnen können beispielsweise zum “Zweiten Kapitän” aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Für die selbstständige, gewerbsmäßige Berufsausübung ist eine Binnenschifffahrtskonzession notwendig. Konzessionen können beispielsweise verteilt werden für: Personenbeförderung im Linienverkehr, Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Fährverkehr, Güterbeförderung uvm.