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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Büchsenmacher / Büchsenmacherin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Büchsenmacher / Büchsenmacherin Lehrling verdienst du beispielsweise im Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 726€, im 2. Lehrjahr 914€, im 3. Lehrjahr 1205€ und im 4. Lehrjahr 1603€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Büchsenmacher / zur Büchsenmacherin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Büchsenmacher / Büchsenmacherin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Büchsenmacher / einer ausgelernten Büchsenmacherin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In Industriebetrieben können Büchsenmacher / Büchsenmacherinnen zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen. In Kleinbetrieben gibt es diese Aufstiegsmöglichkeiten eher nicht. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit zur selbstständigen Berufsausübung besteht für Büchsenmacher / Büchsenmacherinnen (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) beispielsweise im reglementierten Gewerbe “Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels”. Dafür erforderlich ist ein Befähigungsnachweis.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Büchsenmacher bekannt.