Lehrlingseinkommen als EDV-Kaufmann

Dame mit Tablet in der Hand lässt sich von einem Mann mit orangenfarbenem Shirt beraten
Quelle: Shutterstock.com , Bildnummer:194984288, Urheberrecht: Dmitry Kalinovsky

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als EDV-Kaufmann

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 730 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 900 – 940 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 1.080 – 1.200 € (brutto)
  • 4. Lehrjahr: 1.250 – 1.410 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

Was verdiene ich als EDV-Kaufmann, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum EDV-Kaufmann / zur EDV-Kauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.510€ bis 1.680€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten EDV-Kaufmann / einer ausgelernten EDV-Kauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als EDV-Kaufmann?

EDV-Kaufmänner / EDV-Kauffrauen können zu EinkäuferInnen, DisponentInnen oder FilialleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den freien Gewerben “Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik” und “Handelsgewerbe” ausüben. Für ein freies Gewerbe benötigt man keine Befähigungsbescheinigung.

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