
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Einkäufer / Einkäuferin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Einkäufer/ Einkäuferin Lehrling verdienst du als Gewerbe-Angestellte im 1. Lehrjahr 642€, im 2. Lehrjahr 846€, im 3. Lehrjahr 1.006€ und im 4. Lehrjahr 1.338€.
Als Industrie-Angestellte erhältst du beispielsweise im 1. Lehrjahr 800€, im 2. Lehrjahr 1.000€, im 3. Lehrjahr 1.325€ und im 4. Lehrjahr 1.750€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Einkäufer / zur Einkäuferin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.600€ bis 1.770€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Einkäufer / Einkäuferin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Einkäufer /einer ausgelernten Einkäuferin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Einkäufer / Einkäuferinnen können zu LeiterInnen der Einkaufsabteilung aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handelsgewerbe ausüben. Da dieses ein freies Gewerbe ist, benötigst du für eine selbstständige Tätigkeit keinen Befähigungsnachweis.