Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Elektroniker / Elektronikerin (mit Modulen) in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Elektroniker / Elektronikerin (mit Modulen) Lehrling verdienst du beispielsweise in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 726€, im 2. Lehrjahr 914€, im 3. Lehrjahr 1.205€ und im 4. Lehrjahr 1.603€.
Die Elektro- und Elektronikindustrie bezahlt dir im Angestelltenverhältnis bzw. als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 915€, im 2. Lehrjahr 1.144€, im 3. Lehrjahr 1.372€ und im 4. Lehrjahr 1.830€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Elektroniker / zur Elektronikerin (mit Modulen) liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Elektroniker / Elektronikerin (mit Modulen) beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Elektroniker / einer ausgelernten Elektronikerin (mit Modulen) gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Als Elektroniker / Elektronikerin (mit Modulen) kannst du beispielsweise VorarbeiterIn, AbteilungsleiterIn, WerkstättenleiterIn oder AusbildungsleiterIn werden. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn beispielsweise in den reglementierten Gewerben “Elektrotechnik”, “Kälte- und Klimatechnik” oder “Kommunikationselektronik” ausüben. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Befähigungsnachweis.