Home Lehrberufe Facharbeiter Fischereiwirtschaft
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Fischereiwirtschaft / Facharbeiterin Fischereiwirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Fischereiwirtschaft / Facharbeiterin Fischereiwirtschaft Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb im Burgenland als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 751€, im 2. Lehrjahr 945€, im 3. Lehrjahr 1.153€.
Die Bundesforste bezahlen dir als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 868€, im 2. Lehrjahr 1.124€, im 3. Lehrjahr 2.053€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Fischereiwirtschaft / zur Facharbeiterin Fischereiwirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.630€ bis 1.810€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Fischereiwirtschaft / Facharbeiterin Fischereiwirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Fischereiwirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin Fischereiwirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Land- und Forstwirtschaft ist eine selbstständige Berufsausübung nicht an einen Befähigungsnachweis gebunden. Wenn du eine Meisterprüfung ablegst, darfst du dich als “Fischereimeister” / “Fischereimeisterin” bezeichnen. Außerdem kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn beispielsweise im freien Gewerbe “Vermittlung von Fischerei- und Jagdgelegenheiten” oder “Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung” selbstständig arbeiten.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Facharbeiter Fischereiwirtschaft bekannt.
Entdecke blitzschnell neue Karrierechancen und spannende Networking-Möglichkeiten mit unserem WhatsApp-Kanal.
Kanal entdecken