Fleischverarbeiter / Fleischverarbeiterin
Das Team der JUFFINGER BIO-METZGEREI hat es mit hohem Fachwissen und
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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Fleischverarbeiter / Fleischverarbeiterin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Fleischverarbeiter / Fleischverarbeiterin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Fleischergewerbe in Österreich (mit Ausnahme von Vorarlberg und Kärnten) als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 713€, im 2. Lehrjahr 910€, im 3. Lehrjahr 1.212€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Fleischverarbeiter / zur Fleischverarbeiterin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.690€ bis 1.890€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Fleischverarbeiter / Fleischverarbeiterin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Fleischverarbeiter / einer ausgelernten Fleischverarbeiterin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Fleischverarbeiter / Fleischverarbeiterinnen können zu MeisterInnen und FilialleiterInnen aufsteigen, in der fleischverarbeitenden Industrie auch zu VorarbeiterInnen, Abteilungs- und BetriebsleiterInnen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handwerk “Fleischer” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Außerdem kannst du im freien Gewerbe “Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung” und im Handelsgewerbe selbstständig arbeiten. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
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