

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Fußpfleger / Fußpflegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
Nach abgeschlossener Lehre zum Fußpfleger / zur Fußpflegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.325€ bis 1.700€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Fußpfleger / Fußpflegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Fußpfleger / einer ausgelernten Fußpflegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Fußpfleger / Fußpflegerinnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Fußpflege” ausüben. Dafür erforderlich ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Weiters kannst du auch im freien Gewerbe “Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)” selbstständig arbeiten. Für ein freies Gewerbe musst du keinen Befähigungsnachweis bringen.
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