Lehrlingseinkommen als FußpflegerIn (Podologe/Podologin)


Fußnaegel werden lackiert

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Fußpfleger / Fußpflegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Fußpfleger

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

    Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)

    1. Lehrjahr: 816 Euro brutto pro Monat
    2. Lehrjahr: 930 Euro brutto pro Monat
    3. Lehrjahr: 1.240 Euro brutto pro Monat
    4. Lehrjahr: 1.445 Euro brutto pro Monat

     

    Was verdiene ich als Fußpfleger, wenn ich ausgelernt bin?

    Nach abgeschlossener Lehre zum Fußpfleger / zur Fußpflegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.325€ bis 1.700€ (brutto).

    Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Fußpfleger / Fußpflegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Fußpfleger / einer ausgelernten Fußpflegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

     

    Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Fußpfleger?

    Fußpfleger / Fußpflegerinnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

    Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Fußpflege” ausüben. Dafür erforderlich ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Weiters kannst du auch im freien Gewerbe “Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)” selbstständig arbeiten. Für ein freies Gewerbe musst du keinen Befähigungsnachweis bringen.

    Diese Lehrberufe könnten dich auch interessieren


    schedule Lehrdauer: 3 Jahre

    folder Branche: Gesundheit / Medizin

    rohes fleisch auf einer gabel

    schedule Lehrdauer: 3 ½ Jahre

    folder Branche: Lebensmittel

    Mitarbeiter im roten Arbeitsuniform schraubt die Reifen fest

    schedule Lehrdauer: 3 ½ Jahre

    folder Branche: Chemie / Biotechnologie / Lebensmittel / Kunststoffe

    junger Bursche mit Helm

    schedule Lehrdauer: 4 Jahre

    folder Branche: Maschinen / Kfz / Metall

    hotelkauffrau/- mann stehen an der Rezeption

    schedule Lehrdauer: 3 Jahre

    folder Branche: Hotel- / Gastgewerbe

    Bohrkopf der ein Loch in die Erde bohrt

    schedule Lehrdauer: 3 Jahre

    folder Branche: Bau / Baunebengewerbe / Holz

    junger verkaeufer beraet eine Kundin

    schedule Lehrdauer: 3 Jahre

    folder Branche: Grafik / Druck / Papier / Fotografie

    versicherungskaufmann notiert schaden

    schedule Lehrdauer: 3 Jahre

    folder Branche: Büro / Wirtschaft / Finanzwesen / Recht / Sicherheit

    Offene Lehrstellen als FußpflegerIn (Podologe/Podologin)

    Aktuell werden keine Lehrstellen als FußpflegerIn (Podologe/Podologin) angeboten.
    Alle anzeigen