Home Lehrberufe Gießereitechniker
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Gießereitechniker / Gießereitechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Gießereitechniker / Gießereitechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Gießereitechniker / zur Gießereitechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Gießereitechniker / Gießereitechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Gießereitechniker / einer ausgelernten Gießereitechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Gießereitechniker / Gießereitechnikerinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen, MeisterInnen, WerkmeisterInnen oder BetriebsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” (verbundenes Handwerk) und “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau” (verbundenes Handwerk) ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Außerdem kannst du beispielsweise im freien Gewerbe “Metall- und Eisengießen” selbstständig arbeiten. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Gießereitechniker bekannt.