Lehrlingseinkommen als KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - alle Schwerpunkte


Torte wird mit Dekoblumen geschmueckt

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Konditor / Konditorin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als KonditorIn (ZuckerbäckerIn)

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

Süßwarenindustrie

  1. Lehrjahr: 1.168 Euro brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.285 Euro brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.770 Euro brutto pro Monat
  4. Lehrjahr: 1.974 Euro brutto pro Monat

Die Mindestsätze unterscheiden sich stark je nach Gewerbe und Bundesland. Mehr Informationen finden Sie bei dem Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

 

Was verdiene ich als KonditorIn (ZuckerbäckerIn), wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Konditor / zur Konditorin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.750 € bis 2.530 € (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Konditor / Konditorin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Konditor / einer ausgelernten Konditorin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als KonditorIn (ZuckerbäckerIn)?

Konditoren / Konditorinnen können nur in großen Betrieben aufsteigen, wo es Positionen wie VorarbeiterIn, BackstubenleiterIn oder AbteilungsleiterIn gibt. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Konditor (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladenwarenerzeugung” (Handwerk) oder im Gastgewerbe ausüben. Dafür benötigt du einen Befähigungsnachweis. Außerdem kannst du beispielsweise im freien Gewerbe “Erzeugung von Speise-Eis” als Konditor / Konditorin selbstständig tätig sein. Für ein freies Gewerbe benötigst du keinen Befähigungsnachweis.

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