Home Lehrberufe Medizinproduktekaufmann
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Medizinproduktekaufmann / -frau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Medizinproduktekaufmann / -frau Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Handelsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 590€, im 2. Lehrjahr 745€, im 3. Lehrjahr 1.055€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Medizinproduktekaufmann / zur Medizinproduktekauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.500€ bis 1.660€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Medizinproduktekaufmann / -frau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Medizinproduktekaufmann / einer ausgelernten Medizinproduktekauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Vor allem Großhändler und Handelsketten bieten Möglichkeiten des Aufstiegs zu Filial-, Abteilungs- oder BereichsleiterInnen. Dafür ist aber die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungskursen notwendig. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen sind auch in diesem Beruf für eine erfolgreiche Berufsausübung notwendig. Gerade im Bereich des Medizinproduktegesetzes, der Medizin und Anatomie wird immer wieder eine Aktualisierung des eigenen Wissens erforderlich sein.
Selbstständig kannst du diesen Beruf entweder im reglementierten Gewerbe “Handel mit Medizinprodukten” mit den entsprechenden Ausbildungs- und Berechtigungsnachweisen oder im freien Gewerbe “Handelsgewerbe” ausüben.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Medizinproduktekaufmann bekannt.