
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Metallurge und Umformtechniker / Metallurgin und Umformtechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Metallurge und Umformtechniker / Metallurgin und Umformtechnikerin Lehrling verdienst du im Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
In der Metallindustrie erhältst du als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Metallurgen und Umformtechniker / zur Metallurgin und Umformtechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Metallurge und Umformtechniker / Metallurgin und Umformtechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Metallurgen und Umformtechniker / einer ausgelernten Metallurgin und Umformtechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Metallurgen und Umformtechniker / Metallurginnen und Umformtechnikerinnen können zu WerkmeisterInnen, VorarbeiterInnen, OberschmelzerInnen und HüttenmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständige Berufsausübung ist in diesem Beruf durch die Anmeldung des freien Gewerbes “Metall- und Eisengießen” möglich. Für ein freies Gewerbe brauchst du in der Regel keinen Befähigungsnachweis. Eine weitere Möglichkeit für eine selbstständige Tätigkeit als Metallurge und Umformtechniker / Metallurgin und Umformtechnikerin bietet das Handwerk “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser” sowie auch das Handwerk “Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede”. Für beide musst du die erforderlichen Voraussetzungen / Befähigungen erbringen.
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